Wissen Sie schon...

Wissen Sie schon...
dass vom Initiativkreis Neue Qualität des Bauens, kurz „ inqa – bauen“,  eine Praxishilfe mit 10 Schritten zu Qualität und Wirtschaftlichkeit des Bauens erhalten können? Die Tipps und Hilfen ermöglichen es uns Planern, unseren Bauherren die Wichtigkeit und den Wert einer qualifizierten Planung zu verdeutlichen.

Die Broschüre können Sie hier kostenlos bestellen oder als pdf-Datei herunterladen .

Wissen Sie schon...
dass die Oldenburger Bauwirtschaft in Kooperation mit der Stadt Oldenburg und der FH OOW ein Baucluster gegründet hat, die Oldenburger BauKompetenz.

Ziel ist die Schaffung einer gemeinsamen Dachmarke von Oldenburger Bauschaffenden aus Planung und Bau, die regional, überregional und international Begeisterung an den hervorragenden Qualitäten der Oldenburger Bauwirtschaft hervorruft.

Durch Informationsaustausch und Bündelung der Kompetenzen sowie Durchführung gemeinsamer Aktivitäten soll die Bekanntheit der Marke gesteigert werden.

Benötigen Sie mehr Informationen? Dann rufen uns an.

Wissen Sie schon...
wie Sie Energiekosten auf Dauer senken können?

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat eine Planungshilfe zum Thema „Wärme aus erneuerbaren Energien“ herausgebracht. Dort finden Sie praktische Planungskennwerte und Hintergrundinfos zur Abschätzung von Potentialen und Einsatzmöglichkeiten der erneuerbaren Heizungstechniken.

Weitere Infos (kostenpflichtig) finden Sie hier oder rufen uns einfach an.

Wissen Sie schon...
dass das Handbuch „Regenwassernutzung von A-Z“ von Mall jetzt in einer aktualisierten 7. Auflage vorliegt und  auch im Internet zur Verfügung steht?

Die zentralen Kapitel des Anwenderhandbuchs können Sie kostenlos herunterladen.

Wissen Sie schon...
dass Sie in der neuen "Siemon"-Einzelbewertungstabelle zur HOAI Richtlinien zur Bewertung von Einzelleistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsphasen finden, sofern diese nur teilweise beauftragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier!

Wissen Sie schon...
dass das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg einen Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall seines Arbeitnehmers gegenüber der beteiligten Berufsgenossenschaft zu Erstattungsleistungen verpflichtet hat?

Der Mitarbeiter einer beklagten Firma hatte sich bei einem Arbeitsunfall so schwer verletzt, dass er nun einem Pflegeheim leben muss. Die beteiligte Berufgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherer des Mannes hatte auf Erstattung der aufgewendeten Kosten durch dessen Arbeitgeber geklagt. Das OLG verpflichtete den Arbeitgeber dem Grunde nach zu Erstattungsleistungen, da die beklagte Firma gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen habe. Mehr Informationen finden Sie hier

Wissen Sie schon...
dass Sie unter www.hoai.de eine Internet-seite finden, die keine Fragen zur HOAI offen lässt? Vom kostenlosen download der HOAI-Tabellen bis hin zu aktueller Rechtsprechung werden Sie hier fündig. www.hoai.de

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